Rechtsgrundlage

Für wen wir da sind

Die Gesamteinrichtung nimmt bis zu 10 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vollstationären Bereich auf. Die Altersspanne der NutzerInnen reicht von 6 Jahren bis zum jungen Erwachsenen.

Die Angebote für Kinder und Jugendliche sind differenziert und tragen grundsätzlich koedukativen Charakter.Die Rechtsgrundlagen für Aufnahmen sind die §§ 27 (2), 32, 34, 35, 35 a, 41 SGB VIII (Kinder - und Jugendhilfegesetz). Die Belegung der Einrichtung erfolgt durch die regionalen - als auch die überregionalen PartnerInnen in den Jugendämtern.